Was dürfen Sie nicht tun, wenn Sie an einem Unfall mit Toten beteiligt sind?

Was dürfen Sie nicht tun, wenn Sie an einem Unfall mit Toten beteiligt sind?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Das Fahrzeug von der Straße beseitigen, damit es den Verkehr nicht behindert.

Bei einem Unfall mit Verletzten oder Toten dürfen Sie die Fahrzeuge nicht allein zum Freimachen der Straße umstellen. Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie Hilfe und versorgen Sie Verletzte, ohne unnötig Spuren zu verändern. Lebensrettung und die Abwehr unmittelbarer Gefahr gehen jedoch vor; notwendige Rettungsmaßnahmen dürfen dadurch nicht verhindert werden.