Gehört der Verbandkasten zur Pflichtausstattung jedes Kraftfahrzeugs?

Beschreibung
§ 11 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung (GBl. von 2003, Nr. 32, Pos. 262, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein, aber es lohnt sich, ihn zu haben.
Nicht jedes Kraftfahrzeug muss einen Verbandkasten mitführen. In Polen besteht die Pflicht unter anderem für Busse, Taxis und Fahrschulfahrzeuge, nicht aber für einen gewöhnlichen privaten Pkw. Ein Verbandkasten ist dennoch sinnvoll, um Erste Hilfe leisten zu können.