Sind Sie dazu verpflichtet, beim Vorbeifahren an der so gelegenen Straßenbahnhaltestelle besonders vorsichtig zu sein?

Beschreibung

Art. 26 Abs. 6 des StVG
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Beim Vorbeifahren an einer gekennzeichneten Straßenbahnhaltestelle, die nicht am Gehweg liegt, ist besondere Vorsicht vorgeschrieben. Die sichtbare Fahrgastinsel hebt diese Pflicht nicht auf. Die Haltepflicht für den Zugang über die Fahrbahn ist eine gesonderte Regel für Haltestellen ohne Insel.