3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1292
Erlaubt in der dargestellten Situation das sichtbare Signal das Einfahren hinter den Signalgeber, sofern dadurch keine Behinderung für den Gegenverkehr entsteht?

Beschreibung
§ 95 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Ein rotes Signal an der Ampel S-1 bedeutet gemäß § 95 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale ein absolutes Einfahrverbot. Die Frage der Behinderung des Gegenverkehrs ist irrelevant – Sie müssen unbedingt anhalten und auf das grüne Signal warten. Die auf dem Bild sichtbare Signalanlage ist typisch für die Regelung des Wechselverkehrs auf einem verengten Straßenabschnitt aufgrund von Bauarbeiten.
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Wirst du in der abgebildeten Situation davor gewarnt, dass der Fahrzeugverkehr oft blockiert wird (Stauvorkommen)?
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Hat man in der dargestellten Situation die Pflicht, das Abblendlicht oder das Tagesfahrlicht zu benutzen?
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