Klasse: Sygnały świetlne, sygnały dawane przez kierującego ruchem3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7349

Verbietet in der dargestellten Situation das Blinksignal die Einfahrt in den Straßenbahnübergang?

Beschreibung

§ 98 Abs. 6 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Gelbes Blinklicht warnt vor einer Gefahr und verlangt besondere Vorsicht. Es verbietet die Einfahrt nicht, gewährt aber auch keine Vorfahrt. Das sichtbare Zeichen D-2 beendet die Vorfahrtstraße. Beachten Sie vor dem Überqueren der Gleise die Straßenbahnen und die geltenden Vorrangregeln.