Haben die Anweisungen und Signale der den Verkehr führenden Personen Vorrang vor den Straßenzeichen?

Haben die Anweisungen und Signale der den Verkehr führenden Personen Vorrang vor den Straßenzeichen?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, die Anweisungen und Signale einer verkehrsregelnden Person haben Vorrang vor Lichtsignalen und Verkehrszeichen. Gemäß Art. 5 des Straßenverkehrsgesetzes gilt folgende Rangfolge: 1. Verkehrsregelnde Person, 2. Lichtsignalanlage, 3. Verkehrszeichen. Daher müssen Sie in der auf dem Bild gezeigten Situation den Anweisungen des Polizisten unbedingt Folge leisten.