Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Beschreibung
Art. 31 Abs. 1 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) und § 58 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: 60 km/h.
60 km/h. D-43 kennzeichnet das Ende der geschlossenen Ortschaft. Nach Art. 31 Abs. 1 Nr. 1 sind beim Abschleppen eines anderen Kraftfahrzeugs innerorts höchstens 30 km/h und außerorts 60 km/h erlaubt, sofern andere Begrenzungen oder die Bedingungen keine niedrigere Geschwindigkeit verlangen.