Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man  auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen fahren, wenn man einen anderen PKW abschleppt?

Beschreibung

Art. 31 Abs. 1 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) und § 58 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: 60 km/h.

60 km/h. D-43 kennzeichnet das Ende der geschlossenen Ortschaft. Nach Art. 31 Abs. 1 Nr. 1 sind beim Abschleppen eines anderen Kraftfahrzeugs innerorts höchstens 30 km/h und außerorts 60 km/h erlaubt, sofern andere Begrenzungen oder die Bedingungen keine niedrigere Geschwindigkeit verlangen.