Soll man beim Ankommen an einen Bahnübergang den Grundsatz der besonderen Vorsicht anwenden?

Soll man beim Ankommen an einen Bahnübergang den Grundsatz der besonderen Vorsicht anwenden?

Beschreibung

Art. 25 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, beim Annähern an und Überqueren eines Bahnübergangs ist der Fahrer immer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Gemäß Art. 28 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes muss man sich vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert, und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, insbesondere wenn die Sicht durch Nebel oder aus anderen Gründen eingeschränkt ist.