2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1433
Können Sie erwarten, dass Sie in der nächsten Kreuzung die Möglichkeit haben, innerhalb des die Fahrbahnen trennenden Streifens zu wenden?

Beschreibung
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 1 und 6 des Straßenverkehrsgesetzes
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
An der gezeigten Kreuzung ist der Mittelstreifen breit genug, um ein Fahrzeug aufzunehmen. Beim Wenden sind Sie verpflichtet, dem entgegenkommenden Geradeausverkehr Vorrang zu gewähren. Daher dürfen Sie im Bereich des Mittelstreifens (in der sog. Wendeöffnung) anhalten, um sicher auf die Möglichkeit zur Beendigung des Manövers zu warten, ohne den Fahrstreifen zu blockieren, den Sie verlassen. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Regeln für Richtungsänderungen in Art. 22 des Straßenverkehrsgesetzes.
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