Bestimmt dieses horizontale Zeichen die Stelle, wo obligatorisch anzuhalten ist, sogar in einer solchen Situation, in der aus keiner Richtung ein Fahrzeug kommt?
Beschreibung
(GBl. von 2003, Nr. 170) § 89 Abs. 1
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Zeichen B-20 „STOP“ in Verbindung mit der Fahrbahnmarkierung P-12 „Haltlinie“ schreibt vor, das Fahrzeug an der markierten Stelle anzuhalten. Diese Pflicht ist absolut, was bedeutet, dass Sie anhalten müssen, unabhängig davon, ob auf der bevorrechtigten Straße Verkehr herrscht oder nicht.