Sie möchten an dieser Kreuzung rechts abbiegen. Soll man dann die Vorfahrt den von links kommenden Fahrzeugen gewähren?

Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Sie haben Vorfahrt vor dem Fahrzeug von links. D-1 und T-6a zeigen eine nach links abknickende Vorfahrtstraße; beide Fahrzeuge kommen somit aus bevorrechtigten Zufahrten. Zwischen Ihnen gilt rechts vor links: Sie befinden sich rechts vom anderen Fahrer. Entscheidend ist die Zufahrt, nicht ob Sie nach dem Abbiegen auf der Vorfahrtstraße bleiben.