Darf man in dieser Situation hinter dem sichtbaren Zeichen mit zwei Rädern einer Seite auf dem Bürgersteig anhalten?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Haltverbot B-36 gilt auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht, einschließlich des Gehwegs. Dafür ist keine zusätzliche Tafel erforderlich. Sie dürfen hier daher auch nicht teilweise oder vollständig auf dem Gehweg halten.