Gilt das Halteverbot in dieser Situation auch für den Bürgersteig?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das Haltverbot B-36 gilt auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht, einschließlich des Gehwegs. Dafür ist keine zusätzliche Tafel erforderlich. Sie dürfen hier daher auch nicht teilweise oder vollständig auf dem Gehweg halten.
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Bedeutet das Verbot unter dem Schild der geschlossenen Ortschaft, dass das Verbot auf dem Gebiet der ganzen geschlossenen Ortschaft gilt, ausgenommen Strecken, wo es durch ein anderes Verkehrszeichen geändert bzw. widerrufen wurde?
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Sie fahren ein Fahrzeug in geschlossener Ortschaft. Gilt das abgebildete Verbot für PkWs?