Klasse: Znaki zakazu, nakazu3 PktBOffizielle Nummer: 9379

Gilt das Halteverbot in dieser Situation auch für den Bürgersteig?

Beschreibung

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das Haltverbot B-36 gilt auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht, einschließlich des Gehwegs. Dafür ist keine zusätzliche Tafel erforderlich. Sie dürfen hier daher auch nicht teilweise oder vollständig auf dem Gehweg halten.