Sie fahren ein Fahrzeug in geschlossener Ortschaft. Gilt das abgebildete Verbot für die Motorräder?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Die innerorts angehobene Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt auch für Motorräder. Sie hebt den Grenzwert aber nicht für jede Fahrzeugart an; der Geltungsbereich ergibt sich aus § 27 Abs. 3 der Zeichenverordnung. Besondere Grenzen, etwa bei der Beförderung eines Kindes unter sieben Jahren, gelten weiterhin.