Was darf man nicht tun, falls man an einem Unfall mit Toten beteiligt ist?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Fahrzeug an den Straßenrand fahren.
Bei einem Unfall mit Verletzten oder Toten dürfen Sie die Fahrzeuge nicht allein zum Freimachen der Straße umstellen. Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie Hilfe und versorgen Sie Verletzte, ohne unnötig Spuren zu verändern. Lebensrettung und die Abwehr unmittelbarer Gefahr gehen jedoch vor; notwendige Rettungsmaßnahmen dürfen dadurch nicht verhindert werden.