Soll man in der Situation genau vor dem vertikalen Verkehrszeichen "Stop" anhalten?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Das vertikale Schild B-20 „Stop“ verpflichtet zum Anhalten des Fahrzeugs, aber der Ort des Anhaltens ist die auf der Fahrbahn sichtbare Linie P-12 „Haltelinie“. Sie müssen direkt vor dieser Linie anhalten, nicht vor dem vertikalen Schild. Eine solche Platzierung der Haltelinie gewährleistet in der Regel die beste Sicht auf die Vorfahrtsstraße.