Sie möchten rechts ins Tor abbiegen. Sollen Sie dem Fußgänger Vorrang gewähren?
Beschreibung
Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Bei der Einfahrt durch das Tor überqueren Sie den Gehweg. Fahren Sie langsam und gewähren Sie dem Fußgänger Vorrang (Art. 26 Abs. 4). Ein markierter Fußgängerüberweg ist dafür hier nicht erforderlich.