Is es erlaubt, auf den gekennzeichneten Parkflächen für Behinderte zu parken, soweit Sie nicht länger als 15 Minuten parken?

Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung über Verkehrszeichen und -signale § 92
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Auch bei kurzem Parken ist eine Berechtigung für den Behindertenparkplatz erforderlich. Ein gültiger Parkausweis muss berechtigt genutzt werden, etwa bei der Beförderung seines Inhabers. P-24 ist das Rollstuhlsymbol; die diagonal gekreuzte Stellplatzmarkierung ist P-20.