In welchem Fall wird der Führerschein für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h in geschlossener Ortschaft nicht einbehalten?

Beschreibung

Gesetzblatt 2020, Pos. 1268 Art. 102 Abs. 1aa
Erklärung

Richtige Antwort: Falls der Fahrer den Verstoß begangen hat, um eine direkte Gefahr für ein gesetzlich geschütztes Gut abzuwenden.

Die Ausnahme betrifft eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für ein rechtlich geschütztes Gut. Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein; das geopferte Gut muss geringerwertig sein als das gerettete. Bloße Eile oder ein pauschaler Gefahrenhinweis reichen nicht.