Sollen Sie in dieser Situation dem Fußgänger den Vorrang gewähren?

Beschreibung

Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (GBl. von 2021, Pos. 450, m. spät. Änd.) Art. 26 Abs. 1
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Bei getrennten Richtungsfahrbahnen gilt der Übergang über jede Fahrbahn als eigener Fußgängerüberweg. Entsprechendes gilt für durch eine Insel oder andere Einrichtung getrennte Abschnitte. Einzelne Fahrstreifen sind keine eigenen Überwege. Gewähren Sie Fußgängern Vorrang, die Ihren Abschnitt benutzen oder betreten.