Ist das Parken des Fahrzeugs direkt hinter dem sichtbaren Indikatorpfahl erlaubt?

Ist das Parken des Fahrzeugs direkt hinter dem sichtbaren Indikatorpfahl erlaubt?

Beschreibung

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Der sichtbare G-1a-Pfosten hat drei Streifen und steht vor den Pfosten mit zwei und einem Streifen. Das Parkverbot am Bahnübergang reicht auf beiden Seiten von den Gleisen bis zum Einstreifenpfosten. Direkt hinter dem gezeigten Dreistreifenpfosten befinden Sie sich noch außerhalb dieses Abschnitts. Andere Parkregeln gelten weiterhin.