2 PktBOffizielle Nummer: 13175
Ist das Parken des Fahrzeugs direkt hinter dem sichtbaren Indikatorpfahl erlaubt?

Beschreibung
Rozporządzenia w sprawie znaków i sygnałów drogowych (Dz. U. z 2002 r. Nr 170 poz. 1393 z późn.zm)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Parken direkt hinter diesem Leitpfosten ist erlaubt. Auf dem Foto ist der Pfahl G-1c (mit einem diagonalen Strich) zu sehen, der am weitesten vom Bahnübergang entfernt aufgestellt wird — etwa 240 Meter von den Gleisen. Ein Parkverbot gilt nur im Umkreis von 10 Metern um einen Bahnübergang. Das Anhalten hinter diesem Pfahl bedeutet eine Entfernung von den Gleisen, sodass das Parken hier keine Vorschrift verletzt.