2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1698
Sie haben es vor, rechts abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, den Blinker einzuschalten?
Beschreibung
Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Einschalten des rechten Blinkers ist obligatorisch. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Absicht, die Fahrtrichtung zu ändern, rechtzeitig und deutlich zu signalisieren. Das Signalisieren muss unverzüglich nach Abschluss des Manövers beendet werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht irrezuführen.
← Vorherige Frage
Dürfen Sie auf der dargestellten Straße wenden?
Nächste Frage →
War in der dargestellten Situation die Bahn Ihres links abbiegenden Fahrzeugs richtig?
Ratgeber