2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1707
Haben Sie die Pflicht, den linken Blinker einzuschalten, wenn Sie über diese Kreuzung geradeaus fahren wollen?
Beschreibung
Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, in dieser Situation besteht keine Pflicht, den Blinker zu setzen. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes verwenden wir den Blinker, wenn wir beabsichtigen, die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen zu ändern. Das Geradeausfahren durch eine Kreuzung ist kein Manöver zur Änderung der Fahrtrichtung, auch wenn wir dabei die Vorfahrtsstraße verlassen.
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