3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2434
Haben Sie die Pflicht, wenn Sie sich diesem Bahnübergang nähern, sich zu vergewissern, dass in der Zeit der Überquerung kein Zug kommt?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist die grundlegende Pflicht des Fahrers. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes muss man sich einem Bahnübergang mit besonderer Vorsicht nähern und sicherstellen, dass kein Zug naht. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Schranken geöffnet sind, da die Sicherungsanlagen ausfallen können.
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Sollen Sie in der dargestellten Situation während des Notrufs allererst den Vorfallort bestimmen?
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Sollen Sie sich bei geöffneten Bahnübergangsschranken vergewissern, dass kein Zug kommt?
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