3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 773

Sie planen, geradeaus zu fahren und der Kraftradführer hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit spät. Änd.), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, Sie müssen dem Motorradfahrer Vorfahrt gewähren. An der gezeigten Kreuzung steht das Zeichen D-1 „Vorfahrtstraße“ mit dem Zusatzschild T-6, das anzeigt, dass die Vorfahrtstraße abbiegt. Wenn Sie geradeaus fahren, verlassen Sie die Vorfahrtstraße und fahren auf eine untergeordnete Straße. Der Motorradfahrer bleibt dagegen beim Linksabbiegen auf der Vorfahrtstraße. Nach Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie einem Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße Vorfahrt gewähren.