3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 773
Sie planen, geradeaus zu fahren und der Kraftradführer hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?
Beschreibung
Art. 25 ust. 1 ustawy z dnia 20 czerwca 1997 r. - Prawo o ruchu drogowym (Dz.U. z 2005 r. Nr 108, poz. 908, z późn. zm.), w zw. z § 1 ust.2 pkt 2 i § 21 ust. 5 rozporządzenia Ministrów Infrastruktury oraz Spraw Wewnętrznych i Administracji z dnia 31 lipca 2002 r. w sprawie znaków i sygnałów drogowych (Dz.U. Nr 170, poz. 1393, z późn. zm.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, Sie müssen dem Motorradfahrer Vorfahrt gewähren. An dieser Kreuzung steht das Zeichen D-1 „Vorfahrtstraße" mit einer Zusatztafel T-6, die anzeigt, dass die Vorfahrtstraße abbiegt. Wenn Sie geradeaus fahren, verlassen Sie die Vorfahrtstraße und fahren auf eine untergeordnete Straße. Der Motorradfahrer hingegen bleibt beim Linksabbiegen auf der Vorfahrtstraße. Gemäß Art. 25 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung müssen Sie Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße Vorfahrt gewähren.
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Sie haben es vor, links abzubiegen. Sind Sie dazu verpflichtet, allen Fahrzeugen, die sich auf der Kreuzung befinden, Vorfahrt zu geben?
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Sie planen, geradeaus zu fahren und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor ihm?
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