Darf man ein Fahrzeug an einem so gekennzeichneten Platz parken, wenn man eine behinderte Person mit Parkausweis befördert?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Der sichtbare Parkplatz ist mit dem horizontalen Zeichen P-24 (Rollstuhlsymbol auf blauem Hintergrund) und einem vertikalen Zeichen mit der Zusatztafel T-29 gekennzeichnet. Ein so gekennzeichneter Stellplatz ist ausschließlich für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen oder für Fahrer, die solche Personen befördern, reserviert. Da Sie eine Person befördern, die sich mit einem gültigen Parkausweis ausweisen kann, sind Sie berechtigt, an dieser Stelle zu parken.
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Muss man beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das mit einem sichtbaren blauen Schild vorne und hinten gekennzeichnet ist und dessen Warnblinkanlage eingeschaltet ist, immer anhalten, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?
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Sollte man beim Vorbeifahren an einem mit einem solchen Schild gekennzeichneten Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage, aus dem eine behinderte Person aussteigt, besondere Vorsicht walten lassen und gegebenenfalls anhalten?