Ist es in dieser Situation beim Fahren auf einer Einbahnstraße außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, das vorausfahrende Fahrzeug rechts zu überholen?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, auf einer Einbahnfahrbahn außerhalb geschlossener Ortschaft gilt kein Verbot des Rechtsüberholens. Auf dem Foto ist eine mehrspurige Einbahnfahrbahn mit markierten Fahrstreifen zu sehen. Nach Art. 24 Abs. 10 des Straßenverkehrsgesetzes ist auf einer Einbahnfahrbahn mit markierten Fahrstreifen das Überholen rechts zulässig.