Sind Sie in dieser Situation innerhalb geschlossener Ortschaft verpflichtet, das vor Ihnen fahrenden Fahrzeugs rechts Überholen zu unterlassen?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, innerhalb geschlossener Ortschaft gilt auf einer Einbahnfahrbahn mit markierten Fahrstreifen kein Verbot des Rechtsüberholens. Auf dem Foto ist eine mehrspurige Fahrbahn innerhalb geschlossener Ortschaft mit Straßenbahngleisen und markierten Fahrstreifen zu sehen. Nach Art. 24 Abs. 10 des Straßenverkehrsgesetzes ist auf einer Einbahnfahrbahn mit markierten Fahrstreifen das Überholen sowohl links als auch rechts zulässig.