Hat ein Fußgänger, der die Straße über einen empfohlenen Fußgängerüberweg überquert, Vorrang vor einem entgegenkommenden Fahrzeug?

Hat ein Fußgänger, der die Straße über einen empfohlenen Fußgängerüberweg überquert, Vorrang vor einem entgegenkommenden Fahrzeug?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Ein empfohlener Übergang ist kein Fußgängerüberweg im Sinne von Art. 13 des Straßenverkehrsgesetzes. Ein Fußgänger, der eine solche Stelle nutzt, gilt als Person, die außerhalb eines Fußgängerüberwegs quert, und muss den Fahrzeugen Vorrang gewähren. Ein empfohlener Übergang ist lediglich eine bauliche Erleichterung (z. B. ein abgesenkter Bordstein) und verleiht dem Fußgänger keine besonderen Rechte.