Ist ein Fahrzeugführer verpflichtet, Fußgängern, die sich auf dem Platz bewegen, Vorfahrt zu gewähren, wenn er einen Platz befährt, auf dem Fußgänger- und Fahrzeugverkehr mangels getrennter Straßen- und Fußgängerwege auf derselben Fläche stattfinden?

Ist ein Fahrzeugführer verpflichtet, Fußgängern, die sich auf dem Platz bewegen, Vorfahrt zu gewähren, wenn er einen Platz befährt, auf dem Fußgänger- und Fahrzeugverkehr mangels getrennter Straßen- und Fußgängerwege auf derselben Fläche stattfinden?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Nach Art. 13 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrzeugführer auf einem Platz, auf dem sich Fußgänger und Fahrzeuge mangels abgegrenzter Fahrbahn auf derselben Fläche bewegen, den Fußgängern Vorrang gewähren. Der auf dem Foto sichtbare Parkplatz eines Geschäfts ist ein typisches Beispiel für einen solchen Platz.