Dürfen Sie in der dargestellten Situation mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen auf der Autobahn ein Kraftfahrzeug überholen, das mit etwas geringerer Geschwindigkeit fährt als Sie?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Nach Art. 24 Abs. 11 des Straßenverkehrsgesetzes darf der Führer eines Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t auf Autobahn und Schnellstraße kein anderes Kraftfahrzeug überholen, wenn er dies nicht ohne Behinderung des Verkehrs tun kann. Bei geringem Geschwindigkeitsunterschied würde das Überholen sehr lange dauern, den linken Fahrstreifen blockieren und andere Fahrzeuge behindern.