Darf man auf einer zweispurigen Schnellstraße mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7 Tonnen ein Fahrzeug überholen, das keine Reinigungsarbeiten durchführt und mit etwas geringerer Geschwindigkeit fährt?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Nach Art. 24 Abs. 11 des Straßenverkehrsgesetzes darf der Führer eines Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t auf der Autobahn und der zweibahnigen Schnellstraße kein anderes Kraftfahrzeug überholen (ausgenommen Fahrzeuge im Reinigungseinsatz), wenn der Geschwindigkeitsunterschied gering ist. Ein Fahrzeug mit 7 t zulässiger Gesamtmasse unterliegt diesem Verbot.