1 PktA,B,C,D,T,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2898
Ist auf diesem Randstreifen der Aufenthalt eines Fahrzeuges erlaubt?

Beschreibung
Art. 49 Abs. 1 Pkt. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 86 Abs. 8 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Parken auf diesem Seitenstreifen ist verboten. Die am rechten Fahrbahnrand sichtbare durchgezogene Linie ist die Fahrbahnmarkierung P-7b „durchgezogene Randlinie“, die sowohl das Halten als auch das Parken eines Fahrzeugs auf dem Seitenstreifen verbietet. Ein solches Verbot dient der Gewährleistung der Sicherheit und des flüssigen Verkehrs, insbesondere auf Straßen mit erhöhter Geschwindigkeit, wie z. B. Schnellstraßen.
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Ist auf diesem Randstreifen das Anhalten eines Fahrzeuges erlaubt, welches nicht aus den Bedingungen oder Vorschriften des Straßenverkehrs resultiert?
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