Müssen Sie beim Begegnen eines entgegenkommenden E-Scooters mindestens 1 m Seitenabstand einhalten?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Die Pflicht zu einem Mindestabstand von 1 m gilt nach Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes für das Überholen eines Fahrrads, eines E-Scooters oder eines Fortbewegungshilfsmittels. Die Begegnung mit einem entgegenkommenden Fahrzeug fällt nicht unter diese Anforderung. Beim Begegnen ist ein sicherer Abstand einzuhalten, doch die Vorschriften nennen dafür keinen Mindestwert von 1 m.