Darf der Fahrer eines Elektrorollers an einer so gekennzeichneten Stelle die gesamte Straßenbreite nutzen?

Darf der Fahrer eines Elektrorollers an einer so gekennzeichneten Stelle die gesamte Straßenbreite nutzen?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Wer einen E-Scooter fährt, darf in einer Wohnzone nicht die gesamte Straßenbreite nutzen. Es gelten die Regeln für E-Scooter und der Vorrang der Fußgänger. Ein E-Scooter ist rechtlich kein mit Muskelkraft betriebenes Fortbewegungshilfsmittel.