Innerhalb welcher Frist ist nach dem Erwerb eines Motorrads im Hoheitsgebiet der Republik Polen ein Antrag auf Zulassung bei der Kreisbehörde zu stellen?

Erklärung

Richtige Antwort: Bis 14 Tage.

Antwort: binnen 30 Tagen. Nach Art. 73 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrzeughalter den Antrag auf Zulassung binnen 30 Tagen ab dem Erwerb des Fahrzeugs in Polen stellen. Das gilt für alle Fahrzeuge, auch für Motorräder. Wird die Frist versäumt, droht ein Bußgeld.