Darf man in dieser Situation das vorausfahrende Fahrzeug überholen?
Beschreibung
Art. 27 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die Erklärung dieser Situation wird noch geprüft. Das sichtbare Zeichen A-24 warnt vor Radfahrern und verlangt besondere Vorsicht. Es verbietet selbst kein Überholen und belegt keine markierte Radfahrerfurt. Anhand der verfügbaren Aufnahme konnten wir die offizielle Antwort „Nein“ noch nicht verlässlich begründen.