Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, in dem es Verletzte gibt. Haben Sie die Pflicht, das Fahrzeug von dem Unfallort zu entfernen, damit es den Verkehr nicht behindert?

Als Fahrzeuglenker waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, in dem es Verletzte gibt. Haben Sie die Pflicht, das Fahrzeug von dem Unfallort zu entfernen, damit es den Verkehr nicht behindert?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Pkt. 2) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Bei einem Unfall mit Verletzten oder Toten dürfen Sie die Fahrzeuge nicht allein zum Freimachen der Straße umstellen. Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie Hilfe und versorgen Sie Verletzte, ohne unnötig Spuren zu verändern. Lebensrettung und die Abwehr unmittelbarer Gefahr gehen jedoch vor; notwendige Rettungsmaßnahmen dürfen dadurch nicht verhindert werden.