Dürfen an der Stelle, die mit der Haltestellelinie markiert ist, auschließlich berechtigte Fahrzeuge anhalten?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Die horizontale Markierung P-17 „Haltestellenlinie“ kennzeichnet den Ort, an dem nur Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, die regelmäßige Beförderungen durchführen, anhalten dürfen. Anderen Fahrzeugen ist das Anhalten auf der gesamten Länge dieser Linie untersagt.