Gilt in der dargestellten Situation das durch dieses Zeichen eingeführte Verbot ab der Stelle, auf der dieses Zeichen aufgestellt ist?

Beschreibung
§ 15 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Die angezeigte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt ab dem Zeichen B-33. Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit bereits vor dem Zeichen. Eine Zusatztafel T-21 könnte die Entfernung bis zum Beginn des Verbots angeben; hier ist keine solche Tafel vorhanden.