Sind Sie verpflichtet auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen, dem Fußgänger, der in der Mitte der Fahrbahn geht, Vorrang zu gewähren?

Sind Sie verpflichtet auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen, dem Fußgänger, der in der Mitte der Fahrbahn geht, Vorrang zu gewähren?

Beschreibung

Art. 11 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. In einer Wohnzone dürfen Fußgänger die gesamte Straßenbreite nutzen und haben Vorrang vor Fahrzeugen (Art. 11 Abs. 5). Gewähren Sie ihnen auch in der Fahrbahnmitte Vorrang. Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h folgt gesondert aus Art. 20 Abs. 2.