Ist das Überholen des Radfahrers in dieser Situation verboten?
Beschreibung
Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 86 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. In der Endsituation besteht kein Verbot, den Radfahrer zu überholen; das entgegenkommende Fahrzeug ist bereits vorbeigefahren. Überholen Sie erst bei ausreichender Sicht und genügend Platz, mit besonderer Vorsicht und mindestens 1 m Seitenabstand zum Radfahrer.