Dürfen Sie bei einem Unfall mit Verletzten, an dem Sie beteiligt sind, das Fahrzeug von der Unfallstelle entfernen, damit der Verkehr nicht gehindert wird?

Dürfen Sie bei einem Unfall mit Verletzten, an dem Sie beteiligt sind, das Fahrzeug von der Unfallstelle entfernen, damit der Verkehr nicht gehindert wird?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Punkt 2) und 3) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Bei einem Unfall mit Verletzten oder Toten dürfen Sie die Fahrzeuge nicht allein zum Freimachen der Straße umstellen. Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie Hilfe und versorgen Sie Verletzte, ohne unnötig Spuren zu verändern. Lebensrettung und die Abwehr unmittelbarer Gefahr gehen jedoch vor; notwendige Rettungsmaßnahmen dürfen dadurch nicht verhindert werden.