Klasse: Zachowanie na przejazdach kolejowych i tramwajowych3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 13460

Wenn es nicht möglich ist, ein beschädigtes Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen, sind Sie dann verpflichtet, den Lokführer vor der Gefahr zu warnen?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Nach Art. 28 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrer bei einem auf dem Bahnübergang liegengebliebenen Fahrzeug dieses unverzüglich von den Gleisen entfernen und, wenn das nicht möglich ist, Maßnahmen zur Warnung des Triebfahrzeugführers ergreifen. Dazu können Sie die 112 oder die Notrufnummer auf dem Schild am Übergang anrufen, damit der Triebfahrzeugführer rechtzeitig bremsen kann.