Klasse: Zachowanie na przejazdach kolejowych i tramwajowych3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 13461
Wenn ein Fahrzeug an einem Bahnübergang liegen bleibt, sind Sie dann verpflichtet, den Fahrer des Schienenfahrzeugs zunächst auf die Gefahr aufmerksam zu machen?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Art. 28 Abs. 5 verlangt, das liegengebliebene Fahrzeug unverzüglich vom Bahnübergang zu entfernen. Ist das unmöglich, muss der Schienenfahrzeugführer gewarnt werden. Gefährden Sie dabei keine Menschen; bei unmittelbarer Gefahr müssen diese das Fahrzeug verlassen und sich von den Gleisen entfernen.
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Wenn es nicht möglich ist, ein beschädigtes Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen, sind Sie dann verpflichtet, den Lokführer vor der Gefahr zu warnen?
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Wird durch die Angabe der Bahnübergangsnummer an den 112-Mitarbeiter der genaue Standort des Bahnübergangs angezeigt, an dem das Fahrzeug eine Panne hatte?