Klasse: Zachowanie na przejazdach kolejowych i tramwajowych3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 13461

Wenn ein Fahrzeug an einem Bahnübergang liegen bleibt, sind Sie dann verpflichtet, den Fahrer des Schienenfahrzeugs zunächst auf die Gefahr aufmerksam zu machen?

Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein. Art. 28 Abs. 5 verlangt, das liegengebliebene Fahrzeug unverzüglich vom Bahnübergang zu entfernen. Ist das unmöglich, muss der Schienenfahrzeugführer gewarnt werden. Gefährden Sie dabei keine Menschen; bei unmittelbarer Gefahr müssen diese das Fahrzeug verlassen und sich von den Gleisen entfernen.