Darf man einen Radfahrer an einem Fußgängerüberweg überholen, wenn man dabei besonders vorsichtig ist?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, auf einem Fußgängerüberweg darf nicht überholt werden, auch nicht bei besonderer Vorsicht. Auf dem Foto ist ein Radfahrer zu sehen, der einen mit dem Zeichen D-6 gekennzeichneten Fußgängerüberweg überquert. Nach Art. 26 Abs. 3 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Fahrer auf einem Fußgängerüberweg und unmittelbar davor auf das Überholen eines Fahrzeugs verzichten. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt.
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Sind Sie an der durch das sichtbare Schild gekennzeichneten Stelle verpflichtet, einer Person, die ein Bewegungsunterstützungsgerät benutzt und sich auf dem Fahrradüberweg befindet, Vorfahrt zu gewähren?
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Sind Sie in der dargestellten Situation verpflichtet, auf das Überholen des Radfahrers zu verzichten?