Sind Sie in der dargestellten Situation verpflichtet, auf das Überholen des Radfahrers zu verzichten?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Auf und unmittelbar vor diesem Fußgängerüberweg dürfen Sie kein Fahrzeug, auch kein Fahrrad, überholen. Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 sieht eine Ausnahme für Überwege mit geregeltem Verkehr vor. Diese greift hier nicht; besondere Vorsicht allein erlaubt das Überholen nicht.