Sollten Sie in dieser Situation, obwohl an der Kreuzung kein Überholverbot für Radfahrer gilt, auf das Überholen des Radfahrers verzichten, weil dies aufgrund der eingeschränkten Sicht eine Sicherheitsgefahr darstellen könnte?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, in dieser Situation sollten Sie auf das Überholen des Radfahrers verzichten. Auf dem Foto sind ein vor uns fahrender Radfahrer und das Zeichen A-5 (Kreuzung gleichrangiger Straßen) zu sehen, das auf eine bevorstehende Kreuzung mit eingeschränkter Sicht hinweist. Formal gilt zwar kein Verbot, einen Radfahrer an einer Kreuzung zu überholen, doch die eingeschränkte Sicht auf beiden Seiten der Kreuzung führt dazu, dass ein Überholmanöver die Verkehrssicherheit gefährden könnte.