Müssen Sie trotz äußerster Vorsicht an der nächsten Kreuzung auf das Überholen eines Kraftfahrzeugs verzichten?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
An der gezeigten Kreuzung dürfen Sie kein auf der Fahrbahn fahrendes Kraftfahrzeug überholen. Das ergibt sich aus Art. 24 Abs. 7 Nr. 3. Ausnahmen gelten unter anderem für Kreisverkehre und Kreuzungen mit geregeltem Verkehr; besondere Vorsicht allein hebt das Verbot hier nicht auf.
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Sollten Sie in dieser Situation, obwohl an der Kreuzung kein Überholverbot für Radfahrer gilt, auf das Überholen des Radfahrers verzichten, weil dies aufgrund der eingeschränkten Sicht eine Sicherheitsgefahr darstellen könnte?
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Darf man mit äußerster Vorsicht an der nächsten Kreuzung das vorausfahrende Fahrzeug überholen?