Darf man mit äußerster Vorsicht an der nächsten Kreuzung das vorausfahrende Fahrzeug überholen?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, Sie dürfen das vorausfahrende Fahrzeug an dieser Kreuzung nicht überholen. Auf dem Foto ist die Annäherung an eine Kreuzung gleichrangiger Straßen zu sehen (Zeichen A-5). Nach Art. 24 Abs. 7 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Überholen eines Kraftfahrzeugs an einer Kreuzung verboten, es sei denn, der Verkehr wird geregelt (durch Lichtsignalanlage oder durch eine befugte Person). An einer Kreuzung gleichrangiger Straßen wird der Verkehr nicht geregelt, das Verbot gilt also uneingeschränkt, unabhängig von besonderer Vorsicht.